Gewerbegebiet Alfter Nord

Plangebiet: ca. 480.000 m²

Bauflächen: ca. 300.000 m²

Grundstücksgrößen: ab ca. 1.300 m² bis ca. 60.000 m²

Nutzungsprofil: Produktion (nicht störend), Handwerk, Montage, Dienstleistung, Handel

Geographische Lage: Region Köln/Bonn

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Gewerbegebiet Alfter-Nord – Raum für Wachstum und Innovation

Die Wirtschaftsförderung Alfter GmbH (WFA) entwickelt derzeit das neue Gewerbegebiet Alfter-Nord. Als Standort, an dem Tradition und Innovation aufeinandertreffen, bietet die Gemeinde Alfter Unternehmen hervorragende Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg.

Das Gewerbegebiet Alfter-Nord ist eine attraktive Option für Unternehmen, die von günstigen Konditionen und einer strategisch hervorragenden Lage profitieren möchten. Alfter liegt zwischen Bonn und Köln, bietet eine hohe Lebensqualität und ist optimal an die Bundesautobahn A555 angebunden.

Die Gemeinde Alfter setzt gezielt auf die Förderung von Unternehmensansiedlungen und schafft im neuen Gewerbegebiet attraktive Rahmenbedingungen für Betriebe jeder Größe. Sowohl bestehende Unternehmen als auch Neuansiedlungen finden hier ideale Entwicklungs- und Expansionsmöglichkeiten.

Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurde die STRABAG AG mit den Erschließungsarbeiten beauftragt. Diese haben im Februar 2025 begonnen und sollen voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.

Deko-Bild

Bebauungsplan und Gestaltungssatzung

Der Bebauungsplan legt die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbegebiet Alfter Nord fest. Er definiert unter anderem wichtige Vorgaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung. Auf Grundlage dieser Festsetzungen kann für die Ansiedlung eines Unternehmens ein Bauantrag gestellt werden.

Der Rat der Gemeinde Alfter hat den Bebauungsplan „Alfter Nord“ am 25. Juni 2024 beschlossen. Rechtskräftig wurde der Plan am 26. August 2024.
Die rechtsverbindlichen Unterlagen sowie die in der Ratssitzung verabschiedeten Pläne stehen Ihnen auch auf der Internetseite der Gemeinde Alfter zur Verfügung.

Für das Gewerbegebiet Alfter Nord wurde zusätzlich eine Gestaltungssatzung erarbeitet. Diese enthält ergänzende Vorgaben zur architektonischen und gestalterischen Ausführung der Gebäude und trägt zu einem einheitlichen und hochwertigen Erscheinungsbild des Gebiets bei.

Warum eine Gestaltungssatzung?

Die Gestaltungssatzung für das Gewerbegebiet Alfter Nord, Teilbereich II, verfolgt ein klares Ziel: Das Gebiet soll architektonisch ansprechend gestaltet und nachhaltig attraktiv bleiben. Sie gibt verbindliche Richtlinien vor, damit sich das Gewerbegebiet positiv von anderen abhebt und ein angenehmes Umfeld für alle entsteht. In der Satzung sind Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Freiflächen, Außenanlagen und Zäunen festgelegt. Ebenso werden Größe und Gestaltung von Werbeanlagen geregelt.

Welche Vorteile bietet sie den Unternehmen, Investoren und Eigentümern im Gewerbegebiet?

  1. Attraktivität und Image: Ein gut gestaltetes Gewerbegebiet zieht Kunden, Geschäftspartner und potenzielle Mitarbeiter an. Es stärkt das positive Image der ansässigen Unternehmen und verbessert das Geschäftsumfeld.
  2. Werterhaltung und -steigerung: Eine einheitliche, hochwertige Gestaltung trägt zur Werterhaltung und langfristigen Wertsteigerung der Immobilien bei. Dies schützt die Investitionen der Unternehmen und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung des Gebiets.
  3. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen in einem ästhetisch ansprechenden und funktional gestalteten Gebiet heben sich von der Konkurrenz ab. Ein solches Umfeld vermittelt Professionalität und Seriosität.
  4. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte: Die ökologischen Anforderungen, insbesondere bei Grünflächen und Fassadenmaterialien, fördern nachhaltiges Wirtschaften und können langfristig zu Kosteneinsparungen führen.
  5. Rechtssicherheit und Planbarkeit: Die Satzung bietet klare und verbindliche Vorgaben für die Material- und Farbgestaltung, sowie für Freiflächen, Außenanlagen und Werbeanlagen. Dies schafft eine verlässliche Planungsgrundlage für alle Beteiligten.
  6. Vermeidung von Konflikten: Klare Regelungen verhindern potenzielle Konflikte zwischen den Nutzern des Gewerbegebiets. So können Bauvorhaben und Werbeanlagen ohne nachträgliche Streitigkeiten umgesetzt werden.

Zusammengefasst bietet Die Gestaltungssatzung den Nutzern des Gewerbegebiets Sicherheit, Qualität und langfristige Vorteile – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Diese Faktoren tragen wesentlich zur Attraktivität und Nachhaltigkeit des Gewerbegebiets bei.

Städtebauliches Konzept der Ulrich Hartung GmbH

Das städtebauliche Konzept dient als gestalterische und funktionale Grundlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets. Es zeigt die mögliche Anordnung der baulichen Strukturen sowie die Lage von Frei- und Grünflächen. Die Parzellierung der Grundstücke ist flexibel gestaltet und kann individuell an die Anforderungen der künftigen Nutzer angepasst werden.

B-Plan Teil 1

B-Plan Teil 2

Downloads

– B-Plan Nr 092 Alfter Nord Teilbereich II_Blatt 1

– B-Plan Nr 092 Alfter Nord Teilbereich II_Blatt 2

– Gestaltungssatzung AN II

– Anlage 1 zur Gestaltungssatzung: Geltungsbereich

– Anlage 2 zur Gestaltungsatzung: Herleitung Farb- und Materialkanon

– Handreichnung zur Beurteilung von befestigen Oberflächen